Die KTI ist eine Perle der Innovationsförderung. Sie ist Katalysator des Wissenstransfers zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Da sind wir uns – bis auf die SVP-Fraktion – in der Kommission und im Rat wohl alle einig. Die Kommission für Technologie und Innovation ist jedoch über 60 Jahre alt, wir haben es heute gehört. Die Hochschullandschaft hat sich verändert, vor allem auch die Fachhochschullandschaft, sodass wir angemessene Strukturen, mehr Flexibilität und auch mehr Handlungsspielraum für die KTI vorsehen müssen. Die Vorlage orientiert sich dabei am Schweizerischen Nationalfonds, der ja dasselbe – nämlich Forschungsförderung – für die Hochschulen macht, während sich die KTI oder jetzt dann die Innosuisse mehr in Richtung Fachhochschulen und angewandte Forschung orientiert.
Stellen Sie sich einmal vor, Sie hätten 100 000 Franken auf dem Konto und müssten das Geld ausgeben, weil es Ihnen ansonsten Ende des Jahres weggenommen wird. Ihre Idee ist es, ihr Haus zu sanieren. Ihr Projekt ist aber noch nicht so weit fortgeschritten, sodass es erst im nächsten Jahr wird realisiert werden können. Was machen Sie jetzt? Sie kaufen vielleicht ein paar Sparlampen oder effiziente Haushaltgeräte oder lancieren ein kleines Vorprojekt. Doch Sie müssen feststellen, dass Sie vor einem gröberen Problem stehen. Persönlich habe ich das zum Glück noch nie erlebt, Sie wahrscheinlich auch nicht – doch die KTI erlebt diese Situation immer wieder.
Wir kennen dieses Jährlichkeitsprinzip bei der Kreditsprechung. Dieses wollen wir nun überwinden, indem wir die KTI in eine öffentlich-rechtliche Anstalt überführen. Damit hat sie die Möglichkeit – wie wir das in der Kommission auf einen Antrag Wasserfallen beschlossen haben -, Reserven von 15 Prozent des Jahresbudgets zu bilden. Das ist eine Supersache!
Ein einziger Punkt ist in dem Sinn neu, indem es sich um eine neue Aufgabe handelt, nämlich die Nachwuchsförderung von Personen mit Doppelprofil, die nicht nur wissenschaftliche Kompetenzen, sondern auch Praxiskompetenzen mitbringen. Auch das unterstützen wir Grünen sehr.
Im ganzen Paket geht es also darum, in der Aufsicht mehr Unabhängigkeit zu haben, die Trennung der operativen und der strategischen Organe zu fördern und so die Fachhochschulen in ihrem Wissenstransfer zu fördern und eine Katalysatorfunktion einzubauen.
Viel zu diskutieren gab in der Kommissionsberatung die Besetzung der Gremien. Hier haben wir den Grundsatz, dass es in diesen Gremien eine hohe Diversität braucht. Man soll sich nicht immer wieder im eigenen Matsch suhlen und bei den gleichen Köpfen bleiben, sondern es braucht einen gewissen Durchlauf, eine Variabilität in Sprache, Geschlecht und vom Hintergrund her. Das produziert dann Innovation.
Ich möchte kurz zu den einzelnen Minderheitsanträgen Stellung nehmen; dann muss ich nachher nicht mehr nach vorne kommen. Im Sinne, wie ich es vorhin gesagt habe, dass die Diversität für die Innovation sehr wichtig ist, unterstützen wir den Minderheitsantrag Marti zu Artikel 9 Absatz 3, der den Innovationsrat betrifft. Der Innovationsrat ist das zentrale Gremium; höchstens 25 Personen sind dabei. Die Forderung der Minderheit Marti ist, dass die Vertretung der Geschlechter und Sprachregionen angemessen ist. Diese Forderung können und sollten Sie auch unterstützen.
Zu Artikel 9 Absatz 4 mit der Minderheit Graf Maya: Das ist eine Minderheit, die dem Entwurf des Bundesrates folgen möchte. Hier geht es darum, dass im Innovationsrat nach acht Jahren gewechselt wird; eine Person, die im Innovationsrat ist, soll eine Amtszeitbeschränkung auf acht Jahre haben. Das ist gemäss Entwurf des Bundesrates. Die Kommissionsmehrheit will zwölf Jahre. Im Sinne der Innovationsförderung ist es wichtig, dass es diese Wechsel gibt. Darum plädieren wir hier für acht Jahre.
Dann zu Artikel 17 Absatz 3 mit der Minderheit Aebischer Matthias, wo es um den Lagebericht geht: Herr Aebischer fordert, dass der Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung dort ausgewiesen wird. Das ist nichts anders als die Umsetzung des übergeordneten Artikels 6 Absatz 3 Buchstabe a des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation; er lautet: “Die Forschungsorgane berücksichtigen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Weiteren die Ziele einer nachhaltigen Entwicklung von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt.” Es ist sehr wichtig und sehr sinnvoll, dass der Beitrag jährlich in diesem Lagebericht drinsteht.
Noch zum Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation selber: Hier gibt es auch Änderungsanträge von Minderheiten. Bei der Minderheit Bigler zu Artikel 22 geht es darum, dass die Nachwuchsförderung ausgeweitet wird, dass nicht nur Stipendien, sondern auch noch zinslose Darlehen möglich sein sollen. Hier führen wir einfach ins Feld, dass wir das übertrieben finden. Das gibt einen sehr grossen Verwaltungsaufwand, das kenne ich selber aus dem Kanton Aargau.
Wir haben diese zinslosen Darlehen abgeschafft. Es gibt einfach Stipendien oder dann nichts. Wir werden diesen Minderheitsantrag ablehnen.
Zur letzten Minderheit in Artikel 36 Buchstabe d, der Minderheit Tuena: Hier geht es darum, dass man die Funktionskosten im Gesetz einfriert, dass man sie klar auf 20,7 Millionen Franken festlegt. Es ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll, das in diesem Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation zu machen. Wir haben gehört, dass es grosse Anstrengungen gibt. Und das Ziel ist auch, dass man diese Verwaltungskosten nicht erhöht. Aber in einem Gesetz eine Zahl festzulegen, ist für mich ein sehr grosses Nichtvertrauensvotum gegenüber der Verwaltung, die uns gesagt hat, dass sie das wirklich effizient gestalten möchte. Wir können ja dann in der BFI-Botschaft konkretisieren, dass wir da nicht zu viel Geld ausgeben, sondern es effizient und effektiv einsetzen.
Die grüne Fraktion tritt auf das Geschäft ein und bittet Sie, dies auch zu tun.